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Samstag: Nach vereinbarung

 

AGB

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Verkauf und die

Installation von Produkten der ELMI POWER Deutschland GmbH –

B2B

A. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Verkauf von

Produkten

 
  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ELMI Power GmbH, Liebfrauenstraße 21, 61440 Oberursel (nachfolgend „ELMI POWER“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie gelten für Verkäufe von Wallboxen, Heimspeichern und Photovoltaikanlagen (nachfolgend „Produkt“ genannt) Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen Bezug genommen wurde.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung keine Gültigkeit und werden hiermit einvernehmlich abbedungen. Vertragserfüllungshandlungen seitens ELMI POWER gelten insofern nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Der Kunde anerkennt mit Ausführung der Bestellung die gegenständlichen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen als rechtsverbindlich an.

  1. Vertragsgegenstand für den Verkauf

2.1. ELMI POWER bietet ihren Kunden in der Elektromobilität Angebote als Komplettlösungen aus einer Hand an. Dazu gehören neben dem Verkauf der Produkte auch die Montage und Installation der Produkte (in Abschnitt B geregelt).

  1. Vertragsabschluss

3.1. Der Vertrag kommt entweder mit der fristgerechten Annahme eines Angebotes von ELMI POWER durch den Kunden oder mit dem Auftrag des Kunden und der anschließenden Annahme durch ELMI POWER zustande. ELMI POWER wird sich spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Eingang eines Auftrages hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung des Auftrages erklären.

  1. Umfang der Leistung, Mitwirkung des Kunden

4.1. Die Lieferung des Produktes erfolgt – soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden – ab Werk an die angegebene Lieferadresse. Sobald das Produkt dem Kunden an einem benannten Ort auf dem Werksgelände von ELMI POWER zur Verfügung gestellt wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung für das bestellte Produkt auf den Kunden über (INCOTERMS 2020 EXW = Ex Works); dies gilt auch für Teillieferungen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ELMI POWER zur Verfügung gestellten Produkte in dem Zeitpunkt, an dem die Produkte dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, zu übernehmen, andernfalls gerät der Kunde in Annahmeverzug.

4.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten bei der Annahme, so kann ELMI POWER den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

4.3. Nimmt der Kunde das gelieferte Produkt nicht ab und kommt er dadurch in Annahmeverzug, steht ELMI POWER das Recht zu, nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.4. Lieferungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen und Teilrechnungen zulässig.

  1. Termine und Fristen

5.1. Die Leistungsfrist für die Lieferung der Produkte beginnt mit dem Vertragsabschluss bzw. der Absendung der Auftragsbestätigung durch ELMI POWER, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden der seitens ELMI POWER angeforderten notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben mit allen Bestandteilen, wie z.B. Plänen und der Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Soweit ELMI POWER für den Kunden die notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben mit allen Bestandteilen einholen soll, gilt das Vorgenannte entsprechend.

5.2. Im Falle eines vereinbarten Liefertermins verschiebt sich der Liefertermin in angemessener Weise, wenn nicht bis spätestens 30 Tage vor diesem Liefertermin (i) der Kunde bzw. ELMI POWER die vom Kunden bzw. ELMI POWER nach Ziffer 5.1 zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben beigebracht haben oder (ii) nicht alle technischen Fragen vollständig geklärt sind oder (iii) eine vereinbarte Anzahlung nicht vollständig bei ELMI POWER eingegangen ist.

5.3. Die Leistungsfrist für die Lieferung ist eingehalten, wenn die Produkte bis zum Ablauf der Lieferzeit dem Kunden auf dem Werksgelände von ELMI POWER zur Abholung zur Verfügung gestellt wurden. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger quantitativer und qualitativer Selbstbelieferung der ELMI POWER durch den Hersteller oder seine Lieferanten. ELMI POWER ist im Fall der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. ELMI POWER informiert den Kunden unverzüglich, wenn ELMI POWER von ihrem Recht auf Rücktritt Gebrauch macht und gewährt etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.

5.4. Im Falle eines Lieferverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er ELMI POWER nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.5. ELMI POWER haftet nicht bei Lieferverzug, der auf höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne Verschulden von ELMI POWER entstanden sind, zurückzuführen ist.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

6.1. Sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise in EUR und inklusive aktuell gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen, insbesondere bei Irrtum oder aufgrund der Änderung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, bleiben vorbehalten.

6.2. Alle Produkte, die nicht ausdrücklich im Angebot angeführt sind, sind in diesem und dem von ELMI POWER angebotenen Preis nicht enthalten. Transportkosten und Montagekosten sind nicht im Preis enthalten.

6.3. Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, hat der Kunde nach Vertragsschluss innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Abschlagsrechnung eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme (netto), zuzüglich aktuell geltender gesetzlicher Umsatzsteuer, an ELMI POWER zu leisten. ELMI POWER wird eine entsprechende Anzahlungsrechnung mit der Auftragsbestätigung übermitteln. Nach Inbetriebnahme der Produkte stellt ELMI POWER eine Schlussrechnung, die innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem ELMI POWER über die Zahlung verfügen kann.

6.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch ELMI POWER. Bei Zahlungsverzug ist ELMI POWER berechtigt, sämtliche daraus entstehende Aufwendungen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten sowie gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zusätzlich zu verrechnen.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

7.1. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von ELMI POWER mit Gegenforderungen, gleich welcher Art, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

7.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  1. Höhere Gewalt

8.1. Sofern ELMI POWER durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Produkte, gehindert wird, ist ELMI POWER berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Als Fälle höherer Gewalt gelten z.B. kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Feuer, behördliche Maßnahmen und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, Pandemie, Epidemie etc. Derartige Umstände gelten auch dann als höhere Gewalt, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

8.2. Tritt ein solches Ereignis höherer Gewalt ein, so wird die vertraglich vereinbarte Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen von ELMI POWER um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zuzüglich eines angemessenen Zeitraums zur Wiederaufnahme der Produktion verlängert, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein Subunternehmer von ELMI POWER auf einen Umstand höherer Gewalt beruft.

8.3. Hindert ein Ereignis höherer Gewalt die restliche Vertragserfüllung in wesentlichen Teilen und dauert das Ereignis länger als 3 Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind ELMI POWER sämtliche bis dahin erbrachte Leistungen voll zu bezahlen und ELMI POWER von den restlichen Verpflichtungen freizustellen.

  1. Gewährleistung/Beanstandungen/Mängelansprüche

9.1. Es gelten bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Besonderheiten.

9.2. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von ELMI POWER die Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB. Offensichtliche, d.h. insbesondere sichtbare Mängel an den gelieferten Produkten einschließlich Transportschäden muss der Kunde unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich bei ELMI POWER reklamieren. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsrechte wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

9.3. Betreffend aller übrigen Mängel beträgt die Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) 12 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung (Gefahrübergang).

9.4. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich dann, wenn der ordentliche Gebrauch der Produkte durch einen Mangel behindert wird und der Mangel ELMI POWER unverzüglich nach Auftreten bzw. Entdecken, in jedem Fall aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich angezeigt wurde. Sofern an den Produkten, ohne Zustimmung durch ELMI POWER, Eingriffe vorgenommen wurden, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Für Mängel bzw. Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung sowie für Verschleißteile ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Mängelansprüche des Kunden setzen außerdem voraus, dass bei Planung, Bau, Montage, Anschluss, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Produkte die Vorgaben, Hinweise, Richtlinien und Bedingungen in den technischen Hinweisen, Montage-, Bedienungs-, Betriebsanleitungen und sonstigen Unterlagen der einzelnen Produkte eingehalten werden und ausschließlich empfohlene Komponenten verwendet werden.

9.5. ELMI POWER sichert für die Produkte keine bestimmten

Eigenschaften zu; es sei denn die Zusicherung erfolgt ausdrücklich schriftlich. ELMI POWER haftet nur für Mängel an den Produkten selbst. Insbesondere stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche wegen etwaiger Mangelfolgeschäden nur dann zu, wenn eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegt sowie durch die Zusicherung das Risiko des eingetretenen Mangelfolgeschadens ausgeschlossen werden sollte. Weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

  1. Haftung ELMI POWER

10.1. ELMI POWER haftet für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit ELMI POWER ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte oder das Beschaffungsrisiko für Produkte übernommen hat. Für sonstige Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet ELMI

POWER nur, sofern es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten sowie bei Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung der ELMI POWER auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung der ELMI POWER im Falle des Verzugs, soweit ein Liefertermin verbindlich fixiert wurde sowie für Produktfehler, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

10.2. Soweit die Haftung der ELMI POWER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ELMI POWER.

  1. Einschaltung Dritter

ELMI POWER ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer aus dieser Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen einzuschalten. ELMI POWER kann von dem Kunden verlangen, dass bestimmte Abwicklungsschritte ganz oder teilweise mit diesen direkt durchgeführt werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ELMI POWER ist der Kunde nicht berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihm nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten einzuschalten. ELMI POWER wird die Zustimmung jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern.

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

12.3. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von ELMI POWER als vereinbart.

12.4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten der ELMI POWER auf Dritte ist ohne Zustimmung des Kunden möglich.

12.5. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, eine neue Bestimmung unter Berücksichtigung der

beiderseitigen Interessen zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

12.6. Änderungen und Ergänzungen zu den auf Grundlage dieser

Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; das Gleiche gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden haben keine rechtliche Wirkung.

 

B Erweiterte Geschäftsbedingungen für die Montage und Installation der verkauften Produkte

  1. Geltungsbereich für die Montage und Installation

Diese erweiterten Geschäftsbedingungen gemäß Abschnitt B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei entsprechender Beauftragung durch den Kunden für die Montage und Installation (nachfolgend auch „Vertragsleistung“ genannt) zusätzlich zu den Bedingungen zum Verkauf der Produkte gemäß Abschnitt A. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Leistungsumfang, Mitwirkung des Kunden

2.1. Der Umfang der Vertragsleistung bestimmt sich nach dem Angebot oder die Auftragsbestätigung der ELMI POWER. Änderungen des Leistungsumfangs durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der ELMI POWER.

2.2. ELMI POWER übernimmt nicht die Prüfung der Rechte an dem für die Vertragsleistung vorgesehenen Grundstück. Die Einholung eventuell notwendiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden. ELMI POWER kann optional, durch einen Auftrag des Kunden, die Einholung erforderlicher Genehmigungen für den Kunden übernehmen, ohne dass ELMI POWER den Erfolg für die Erteilung der Genehmigung schuldet.

2.3. Der Kunde wird ELMI POWER oder einem von ELMI POWER beauftragten Dritten eine Besichtigung des Standortes, an dem die Montage- bzw. Installationsleistung erfolgen soll, ermöglichen. Hierzu werden ELMI POWER oder ein von der ELMI POWER beauftragter Dritter einen Besichtigungstermin mit dem Kunden abstimmen.

2.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen Netzanschluss für die Durchführung der Montage bzw. Installation der Produkte bereit zu stellen, das Produkt beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden oder eine Genehmigung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen. ELMI POWER kann optional die Einholung der erforderlichen Genehmigungen beim Netzbetreiber für den Kunden übernehmen, ohne dass ELMI POWER den Erfolg für die Erteilung der Genehmigung schuldet.

2.5. Nach Inbetriebnahme der Produkte wird der Kunde Betreiber des Produktes. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Betreiberpflichten zu erfüllen.

2.6 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aus Sicherheitsgründen erforderlich sein kann, dass Arbeiten der ELMI POWER im Zusammenhang mit den Produkten ohne Spannung durchgeführt werden müssen. Dies kann zu kurzfristigen Stromlieferungsunterbrechungen.

  1. Abnahme

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von ELMI POWER erbrachten Leistungen abzunehmen, andernfalls gerät der Kunde in Annahmeverzug.

3.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten bei der Montage bzw. Installation der Produkte, so ist ELMI POWER berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von ELMI POWER gesetzten angemessenen Frist anderweitig über die von dem Annahmeverzug betroffenen Vertragsleistungen zu verfügen und dem Kunden innerhalb einer angemessen verlängerten Frist eine vergleichbare Vertragsleistung anzubieten.

3.3. Die Abnahme erfolgt vor Ort nach der Fertigstellung. ELMI POWER oder einen von ELMI POWER beauftragten Dritten und der Kunde legen gemeinsam einen Termin für die Abnahme fest; Teilabnahmen finden nicht statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von ELMI POWER und dem Kunden zu unterzeichnen ist.

3.4. Ist die Vertragsleistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter dem Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist ELMI POWER verpflichtet, eine vertragsgemäße Leistung in angemessener Frist zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

  1. Termine und Fristen

4.1. Die Leistungsfrist für die Montage bzw. Installation beginnt mit dem Vertragsabschluss bzw. der Absendung der Auftragsbestätigung durch ELMI POWER, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden der seitens ELMI POWER angeforderten notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben mit allen Bestandteilen, wie z. B. Plänen, der Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Soweit ELMI POWER für den Kunden die notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben mit allen Bestandteilen einholen soll, gilt das Vorgenannte

entsprechend.

4.2. Im Falle eines vereinbarten Leistungstermins verschiebt sich der Leistungstermin in angemessener Weise, wenn nicht bis spätestens 30 Tage vor diesem Leistungstermin (i) der Kunde die von ihm nach Ziffer 5.1 zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben beigebracht hat bzw. ELMI POWER es nicht möglich war diese beizubringen oder (ii) nicht alle technischen Fragen vollständig geklärt sind oder (iii) eine vereinbarte Anzahlung nicht vollständig bei ELMI POWER eingegangen ist.

4.3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Vertragsleistungen aufgrund der Montage bzw. Installation der Produkte bis zum Ablauf der Leistungszeit dem Kunden in Betrieb genommen oder abgenommen wurden. Die Einhaltung des Leistungstermins und/oder der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger Selbstbelieferung der ELMI POWER mit den für die Leistungserbringung benötigten Komponenten durch den Hersteller oder seine Lieferanten. Im Übrigen finden Ziffern 5.3f.

des Abschnitts A. dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen Anwendung.

4.4. ELMI POWER haftet nicht bei Leistungsverzug, der auf höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne Verschulden von ELMI POWER entstanden sind, zurückzuführen ist.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

5.1. Sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise in EUR und inklusive aktuell gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen, insbesondere bei Irrtum oder aufgrund der Änderung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, bleiben vorbehalten.

5.2. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot angeführt sind, sind in diesem und dem von ELMI POWER angebotenen Preis nicht enthalten. ELMI POWER berechnet Mehr- oder Sonderleistungen gesondert.

5.3. Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, hat der Kunde nach Vertragsschluss innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Abschlagsrechnung eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme (netto), zuzüglich geltender gesetzlicher Umsatzsteuer, an ELMI POWER zu leisten. ELMI POWER wird eine entsprechende Anzahlungsrechnung mit der Auftragsbestätigung übermitteln. Nach Inbetriebnahme der Produkte stellt ELMI POWER eine Schlussrechnung, die innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem ELMI POWER über die Zahlung verfügen kann.

5.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch ELMI POWER. Bei Zahlungsverzug ist ELMI POWER berechtigt, sämtliche daraus entstehende Aufwendungen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten verrechnen. Der Kunde hat im Falle des Zahlungsverzugs zudem Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche der ELMI POWER bleiben unberührt.

  1. Gewährleistung/Beanstandungen/Mängelansprüche

6.1. Es gelten bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen Vorschriften mit folgenden Besonderheiten:

6.2. Soweit ELMI POWER allgemeine Dienstleistungen erbringt, sind ELMI POWER und der Kunde sich darüber einig, dass ELMI POWER keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Kunden liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende Entscheidungen zu treffen.

6.3. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die erbrachte Vertragsleistung unverzüglich nach erfolgter Erbringung überprüft, soweit zumutbar auch durch eine Probebenutzung, und ELMI POWER erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens 14 Tage nach erfolgter Vertragsleistung schriftlich mitgeteilt hat. Verdeckte Mängel muss der Kunde

ELMI POWER unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich. Der Kunde hat die Mängel bei seiner Mitteilung an ELMI POWER schriftlich zu beschreiben.

6.4. Bei Montage- bzw. Installationsmängeln ist ELMI POWER zur Nachbesserung berechtigt. Im Falle der Nachbesserung ist ELMI POWER verpflichtet, alle zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Ort der Vertragsleistung vom Kunden nicht geändert wird.

6.5. Sofern ELMI POWER zur Nachbesserung nicht bereit oder in der Lage ist, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die ELMI POWER zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert.

6.6. Betreffend aller übrigen Mängel beträgt die Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) 12 Monate.

6.7. Die Verjährungsfrist beginnt mit erfolgter Abnahme der Vertragsleistung. bzw. ab Inbetriebnahme.

6.8. Für Mängel bzw. Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung und/oder Wartung sowie für Verschleißteile ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

6.9. ELMI POWER sichert für die Vertragsleistungen keine bestimmten Eigenschaften zu; es sei denn die Zusicherung erfolgt ausdrücklich. ELMI POWER schuldet bei Ausübung der Vertragsleistungen, insbesondere bei Übernahme der formalen Abwicklungen, keinen Erfolg.

 

Stand: September 2024